Manteltarifvertrag
Im Gegensatz zum Entgelttarifvertrag regelt der Manteltarifvertrag nicht die Grundvergütungshöhe sondern andere Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen, Zuschläge, Fortbildung, Freistellung und Kündigungsbestimmungen. Meistens haben Manteltarifverträge mit mehreren Jahren eine längere Laufzeit als Entgelttarifverträge.